News: Algorithmen am Arbeitsplatz – die Arbeit der Gewerkschaften

Stand:
Neue Studie beleuchtet die Arbeit von 265 Gewerkschaften in 26 Ländern
Eine Gruppe Menschen in einem Büro betrachtet kritisch Informationen auf einem Laptop
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Gewerkschaften schützen die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das ist auch – oder besonders – in einer automatisierten Arbeitswelt wichtig. Denn Algorithmen sind im Personalwesen längst angekommen. Wie netzpolitik.org berichtet, entscheiden sie zum Beispiel über Jobs, bemessen Gehälter oder beurteilen die Leistung einer Arbeitskraft.1

Im Auftrag des Internationalen Gewerkschaftsbund IGB hat AlgorithmWatch einen neuen Bericht veröffentlicht, der die Arbeit der Gewerkschaften beleuchtet.2 Der Studie untersucht die Arbeit von 265 Gewerkschaften in 26 Ländern. Sie zeigt, was die Gewerkschaften bereits heute tun, um die Mitarbeitenden von Unternehmen vor unfairen Algorithmen zu schützen. In Spanien, zum Beispiel gab die Gewerkschaft Comisiones Obreras einen Leitfaden heraus, der über die Digitalisierung am Arbeitsplatz informiert und Gewerkschaftsvertrerinnen und -vertreter bei den Tarifverhandlungen unterstützt.3

Der Bericht von AlgorithmWatch geht auch darauf ein, welche Schritte noch getan werden sollten, um Arbeitende zum Beispiel besser vor steigender Kontrolle und Überwachung durch Algorithmen zu schützen. Laut Angaben von netzpolitik.org, fordern die Autorinnen und Autoren der Studie die Gewerkschaften auf, sich stärker für algorithmische Transparenz und Rechenschaftspflicht einzusetzen.4 Außerdem regen sie an, dass sie praktische Handlungsanweisungen und Leitlinien erarbeiten. Zudem sollen die Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertreter stärkeren Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.

Mit dem Wunsch nach mehr Transparenz und Kontrollierbarkeit stehen die Autorinnen und Autoren der Studie nicht allein. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen fordert, dass Menschen in der Lage sein müssen, algorithmenbasierte Entscheidungen wie eine Kreditabsage oder eine Bewerbungsablehnung nachzuvollziehen, zu überprüfen und gegebenenfalls anzufechten.5