News: Bundesrat stoppt KI-Vorhaben

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In der öffentlichen Verwaltung dürfen Algorithmen nicht über Anträge entscheiden
Ein Stapel Aktenordner
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Die öffentliche Verwaltung bearbeitet jeden Tag tausende Bürgeranliegen wie zum Beispiel Anträge zum Arbeitslosengeld, Strafzettel oder Einbürgerungsprozesse. Wie ZEIT ONLINE und die Berliner Zeitung berichten, plant die Bundesregierung, die Verwaltungsprozesse im Rahmen des veränderten Onlinezugangsgesetzes digitaler und effizienter zu gestalten.[1],[2]

Ausschüsse des Bundesrats haben unterschiedliche Maßnahmen vorgeschlagen, um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben – unter anderem auch die automatisierte Entscheidungsfindung. Würde sie umgesetzt, würde ein Algorithmus über Anträge wie Kinder-, Eltern- oder Wohngeld entscheiden. Nach Medienberichten lehnte die Länderkammer diese Idee jedoch in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause im Juli ab.[3] Andere Vorschläge wie ein einheitlicheres Datenmanagement fanden Zustimmung.